Am 1. Mai 2025 ist eine Neufassung des Datenschutzgesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD) in Kraft getreten. Einige
Normen des evangelischen Datenschutzrechts sind in diesem Zusammenhang an europäisches Recht angepasst worden. Eine Übersicht der Änderungen finden Sie hier: https://artikel91.eu/2024/11/13/reform-des-dsg-ekd-beschlossen/
Ab dem 1. Mai 2025 müssen wir als Kirchengemeinde, sofern wir personenbezogene Daten erheben, zu Informationen zur Datenverarbeitung "Zugang eröffnen" (§§ 17,18 DSG-EKD). Diese Informationen
müssen nicht ausgeteilt oder verschickt werden. Laut EKD-Synode kann z.B. auch auf der Website informiert werden. Deshalb stellen wir Ihnen verschiedene Dokumente mit entsprechenden Infos auf die
Homepage:
- Infos für Gemeindeglieder und deren Familienangehörige
- Infos für Teilnehmer:innen bei Gruppen, Kreisen, Chören und Ehrenamtliche
- Infos für Teilnehmer:innen bei Veranstaltungen und Freizeiten mit Anmeldung
- Infos zu Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Bei Rückfragen dürfen Sie gerne auf uns zukommen (siehe "Kontakt" oder "Personen").